Die Altersrente (AHV) ab Termin Altersrente (65) entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn für eine Arbeitskraft ohne Abschluss.
Soweit die Altersrente (AHV) zusammen mit der BVG-Rente den massgebenden gesetzlichen Mindestlohn übersteigt, unterliegt der überschiessende Teil der allg. Umsatzsteuer.
