Energieversorgung

Die Energieversorgung darf nicht mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.

Der Staat stellt die Energieversorgung des Landes sicher, indem er:

  • Die dafür erforderliche Energieerzeugung ermöglicht
  • Ein zuverlässiges und sicheres Leitungsnetz betreibt
  • Einen Energiepool mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie privater Energieerzeuger betreibt

Bei einem Versorgungsgrat von weniger als 100% kann die Fehlmenge im Ausland beschafft werden.