Die Energieversorgung darf nicht mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden.
Der Staat stellt die Energieversorgung des Landes sicher, indem er:
- Die dafür erforderliche Energieerzeugung ermöglicht
- Ein zuverlässiges und sicheres Leitungsnetz betreibt
- Einen Energiepool mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie privater Energieerzeuger betreibt
Bei einem Versorgungsgrat von weniger als 100% kann die Fehlmenge im Ausland beschafft werden.
