Die staatliche Gesundheitsversorgung wird mit der allg. Umsatzsteuer finanziert.
Die kostenlose Gesundheitsversorgung der Schweizer und Schweizerinnen zielt in erster Linie auf die Erhaltung deren Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit bis zur Pensionierung ab.
Lebensverlängernde Massnahmen ausserhalb der Erstversorgung bei Notfällen werden nicht bezahlt. Die Erstversorgung bei Notfällen ist auf 24 Stunden seit Aufnahme der Erstversorgung beschränkt.
