Leistungserbringer sind Organisationen und Personen, die die Zulassungskriterien für Behandlungsmethoden gemäss Deckungsumfang erfüllen. Sie werden je Behandlung gemäss Behandlungsmethode entschädigt.
Die Einpreisung der Personalkosten ist Bestandteil der Zulassungskriterien und hat den Grundsätzen über den gesetzlichen Mindestlohn zu folgen.
Art, Umfang und Zustand der Infrastruktur der Leistungserbringer sind in den Zulassungskriterien aufgeführt.
Die Zulassungskriterien sind insgesamt vorbehaltlos zu erfüllen. Nur auflagenfreie Leistungserbringer haben Anspruch auf eine Vergütung der von ihnen erbrachten Leistungen.
