Internationale Zusammenarbeit

Die Kosten der internationalen Zusammenarbeit tragen die beteiligten Staaten je anteilmässig.

Der Nutzen aus der internationalen Zusammenarbeit – bestehend aus Mehrerträgen und/oder Minderaufwendungen muss während der gesamten Zusammenarbeit resp. Abkommensdauer grösser als die Kosten sein.