Bildungspass

Der Bildungspass umfasst alle für die Erfüllung des jeweiligen Lehrganges notwenigen Massnahmen resp. Kosten einschliesslich der Abgeltung für Infrastruktur (Bildungsstätte). Soweit bis und mit Oberstufe nicht alle Ausbildungsjahre in Anspruch genommen worden sind, können Repetenten Ausbildungsjahre im Umfang der bis anhin nicht besuchten Jahre kostenlos wiederholen.

Die Bildungspass-Stufen sind:

– Vorschulalter                                                                     2 Jahre

– Unterstufe                                                                         5 Jahre

– Mittelstufe                                                                        4 Jahre

– Oberstufe / Lehre                                                             4 Jahre

– Hochschule                                                                 bis 6 Jahre

– Fachhoch- und Berufsschulen                                    bis 6 Jahre

Für an Fachhoch-, Berufs- und Hochschulen unterrichteten Lehrgängen (Fächer) legt der Staat die Anzahl Semester fest, die zum ersten staatlich anerkannten Abschluss führen.