Bildungsstätte sind öffentlich-rechtliche Organisationen, die staatlich anerkannte Lehrgänge des Bildungspasses anbieten. Sie werden aufgrund der geführten Klassen entschädigt.
Bildungsstätte stellten bis auf Bildungspassstufe Mittelschule selbst (Abschluss-)Zeugnisse aus.
Staatlich anerkannte Abschlüsse erteilen Prüforganisationen aufgrund des jeweils gültigen Prüfreglements. Prüforganisationen können von Berufs- und Fachverbänden resp. Hochschulen betrieben werden.
Bildungsstätte und Prüforganisationen sind organisatorisch zu trennen.
