Der Bildungspass (1 und 2) deckt alle staatlich anerkannten Lehrgänge (Schul-, Berufsabschlüsse usw.) ab und steht grundsätzlich jedem Schweizer, jeder Schweizerin mit Wohnsitz Schweiz kostenlos zu. Andere Personen müssen die Kosten des Bildungspasses vor Antritt der Ausbildung selbst bezahlen soweit der Arbeitgeber nicht dafür haftet.
Bei Zuzug aus dem Ausland werden unter 20-jährige Schweizer(innen) ihrem Alter entsprechend einer Bildungspass-Stufe zugeteilt. Über 20-jährige Zuzüger(innen) können die Bildungspass-Stufen Oberstufe/Lehre, Fachhoch- und Berufs- sowie Hochschulen kostenlos in Anspruch nehmen, soweit die jeweiligen Zulassungskriterien erfüllt werden.
Auf Bildungspass-Stufe Oberstufe/Lehre, Fachhoch- und Berufs- sowie Hochschule kann gleichzeitig nur ein Lehrgang (staatliche anerkannter Abschluss) kostenlos besucht werden. Nach Erlangung eines staatlich anerkannten Abschlusses kann ein neuer kostenloser Lehrgang besucht werden.
Schweizer und Schweizerinnen, die ihre Ausbildung auf Bildungspass-Stufe Oberstufe/Lehre, Fachhoch- und Berufs- sowie Hochschule vor Erlangung des staatlich anerkannten Abschlusses abbrechen, können keinen neuen kostenlosen Lehrgang in Anspruch nehmen, es sei denn, die nicht in Anspruch genommenen Semester des abgebrochenen Lehrgangs entsprechen mindestens der Sollsemesterzahl des neuen Lehrgangs. Ist dies nicht der Fall hat der Schweizer, die Schweizerin dennoch Anspruch auf den kostenlosen Besuch des neuen Lehrgangs soweit die Kosten für die fehlenden Semester des neuen Lehrgangs von diesen selbst getragen werden.
