Lehrgänge

Lehrgänge ab der Bildungspass-Stufe Oberstufe/Lehre führen zu einem staatlich anerkannten Abschluss und beinhalten nebst dem Unterricht sämtliche notwendigen Unterrichtsmaterialien sowie allfällige Praktika.

Der Staat legt die jeweiligen Klassengrössen je Lehrperson fest. Die Lehrperson muss nach objektiven Kriterien in der Lage sein alle Auszubildenden gemäss Lehrplan zu unterrichten. Das Niveau der Auszubildenden ist nach einheitlichen Kriterien je Bildungspass-Stufe festzulegen.

Lehrgänge bis und mit Mittelstufe sind den übergeordneten Bildungspass-Stufen gleichgestellt.

Der Staat legt die staatlich anerkannten Abschlüsse einschliesslich deren Lehrpläne, Ausbildungszeit (Sollsemester) und Prüfreglement fest. Allfällige Zulassungskriterien sind integraler Bestandteil des jeweiligen Prüfreglements.