Pro zehntausend Einwohner(innen): Eine Vollzeitstelle zu Lasten der allg. Umsatzsteuer.
Verkehrspolizeiliche Aufgaben sind vom jeweiligen Verkehrsträger zu tragen. Die dafür notwendigen Personaleinheiten dürfen nicht mit dem Personalbestand für allgemeine polizeiliche Aufgaben verrechnet werden.
