Wasser

Die Infrastruktur für Wasserfahrzeuge wird mit einer bruttoregistertonnenabhängigen Abgabe finanziert. Die Kosten für die Überwachung des Schiffsverkehrs und Sicherstellung des Gewässerschutzes richten sich nach den gefahrenen Seemeilen soweit keine Pauschale verrechnet wird.

Wasserfahrzeuge die den Strassen- und/oder Schienenverkehr in einem nationalen Strassen- resp. Schienennetz ergänzen, sind den Strassen gleichgestellt.