Das Schienennetz von nationaler Bedeutung wird vom Staat betrieben. Der Personenverkehr hat gegenüber dem Güterverkehr Vorrang.
Andere Schienennetze können von den Regionen und Privaten betrieben werden.
Das Rollmaterial für den Personenverkehr beschafft der Staat. Es gehört zur Infrastruktur des Verkehrs. Das Rollmaterial für von Privaten betriebenen Schienennetzen ist von Letzteren zu beschaffen und zu bezahlen.
Das Rollmaterial für den Güterverkehr gehört nicht zur Infrastruktur des Verkehrs und ist privatwirtschaftlich zu finanzieren.
Der Staat kann den den Leistungsklassen zugrunde liegenden Eigenbedarf an Güterverkehr in eigener Regie abwickeln.
Für die Nutzung des Personenverkehrs muss ein Fahrschein oder Abonnement vor Antritt der Fahrt erworben werden. Kontrollorgane sowie Vertreter der Blaulichtorganisationen dürfen den Personenverkehr im Rahmen Ihrer Berufsausübung resp. während der Dienstzeit kostenlos benutzen.
Für die Nutzung des Güterverkehrs ist eine gewichtsabhängige Abgabe je Fahrkilometer fällig. Für den Transport von Gefahrengütern kann ein Zuschlag erhoben werden.
Die Überschüsse aus dem Personen- und Güterverkehr dürfen je nicht höher als 5% der jeweiligen Spartenkosten betragen. Überschüsse sind einem Preisausgleichsfonds gutzuschreiben und soweit der Wert dieser Fonds über einen Zeitraum von 3 Jahren höher ist als die Hälfte der jeweiligen Spartenkosten, der Folgerechnung gutzuschreiben (Auflösung Spartenfonds).
