Vorsorge

Vorsorgeleistungen werden mit der allg. Umsatzsteuer oder einkommensabhängigen Beitragssätzen finanziert.

Mit der allg. Umsatzsteuer finanziert der Bund folgende Vorsorgeleistungen:

  • Erwerbsausfallentschädigung (Ohne EO)
  • Unterhaltsleistungen
  • Allfällige Defizite der AHV

Mit einkommensabhängigen, paritätischen Beitragssätzen werden folgende Vorsorgeleistungen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert:

  • AHV
  • IV
  • ALV
  • BVG
  • EO
  • MUV

Nicht beitragsfinanzierte Vorsorgeleistungen (Eltern-/Kindergeld) stehen nur Schweizern und Schweizerinnen zu.

Der sogenannte Koordinationsabzug BVG entspricht der (jährlichen) Rente Terminalter 65 (AHV). Der Beitragssatz für die koordinierten Löhne beträgt unabhängig vom Alter der Versicherten X %.

Bei Wohnsitznahme im Ausland können:

  • Die Alters- und IV-Renten der Kaufkraft des Aufenthaltsortes angepasst werden, soweit der Vorsorgebezüger, die Vorsorgebezügerin länger als 12 Monate landesabwesend ist.
  • Alle anderen Leistungen teilweise oder ganz gestrichen werden soweit keine persönliche Anwartschaft besteht (BVG).