Vorsorgeleistungen werden mit der allg. Umsatzsteuer oder einkommensabhängigen Beitragssätzen finanziert.
Mit der allg. Umsatzsteuer finanziert der Bund folgende Vorsorgeleistungen:
- Erwerbsausfallentschädigung (Ohne EO)
- Unterhaltsleistungen
- Allfällige Defizite der AHV
Mit einkommensabhängigen, paritätischen Beitragssätzen werden folgende Vorsorgeleistungen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert:
- AHV
- IV
- ALV
- BVG
- EO
- MUV
Nicht beitragsfinanzierte Vorsorgeleistungen (Eltern-/Kindergeld) stehen nur Schweizern und Schweizerinnen zu.
Der sogenannte Koordinationsabzug BVG entspricht der (jährlichen) Rente Terminalter 65 (AHV). Der Beitragssatz für die koordinierten Löhne beträgt unabhängig vom Alter der Versicherten X %.
Bei Wohnsitznahme im Ausland können:
- Die Alters- und IV-Renten der Kaufkraft des Aufenthaltsortes angepasst werden, soweit der Vorsorgebezüger, die Vorsorgebezügerin länger als 12 Monate landesabwesend ist.
- Alle anderen Leistungen teilweise oder ganz gestrichen werden soweit keine persönliche Anwartschaft besteht (BVG).
